Wer kann die Kündigungsschutzklage erheben?

 

Sie müssen sich im Arbeitsgerichtsprozess nicht zwingend vertreten lassen. Das heißt, Sie können die Kündigungsschutzklage Klage selbst erheben (z.B. zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts) und auch den Prozess selbst führen. Jedoch dringend zu empfehlen, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

 

© 2019 Sebastian Merbach –
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
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