Aufgrund des sog. Kündigungsschutzes sind die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers eingeschränkt. Diese Einschränkungen ergeben sich im Wesentlichen aus gesetzlichen Regelungen (z.B. Kündigungsschutzgesetz) und führen dazu, dass der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig bzw. rechtswirksam kündigen kann. Es wird zwischen dem allgemeinen Kündigungsschutz und dem besonderen Kündigungsschutz (z.B. Schwerbehinderte, Schwangere) unterschieden. Um sich auf einen Kündigungsschutz berufen zu können, müssen die Voraussetzungen des jeweils in Betracht kommenden Kündigungsschutzes geprüft werden.