Vergütung

Die Abrechnung meiner Tätigkeit erfolgt in der Regel auf Basis der gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Möglich ist auch die Abrechnung auf Basis einer zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Welche Kosten letztendlich konkret anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese erläutere ich Ihnen in einem ersten kostenlosen Kennenlerntermin. Dieser Kennenlerntermin kann - wenn von Ihnen gewünscht - in eine sog. Erstberatung übergehen. Diese Erstberatung ist kostenpflichtig und dauert je nach Situation und Ausgangslage ca. 45 Minuten. Auf die genaue Kostenhöhe dieser Erstberatung würden wir uns nach dem Kennenlernen und vor Beginn der Erstberatung verständigen, so dass Sie vor einer kostenauslösenden Beratung genau und transparent wissen, welche Kosten auf Sie zukommen würden.

Im Rahmen der Erstberatung wird Ihr Anliegen anhand Ihrer Schilderungen und der von Ihnen vorgelegten Unterlagen einer ersten anwaltlichen Bewertung unterzogen. Erfolgsaussichten, Kosten und Risiken eines weiteren Vorgehens werden in diesem Termin erörtert und eine erste Einschätzung getroffen. 


 

Eine Tätigkeit nach außen hin, z.B. Schriftwechsel mit der Gegenseite, ist in der anwaltlichen Erstberatung grundsätzlich nicht enthalten.

Sie können somit nach der Erstberatung entscheiden, ob Sie die Angelegenheit mit mir, mit einem anderen Rechtsanwalt, selbst ohne anwaltliche Hilfe oder überhaupt nicht weiterverfolgen wollen.

Sollten Sie mich nach der Erstberatung mit einem weiteren Tätigwerden beauftragen, fallen jedoch dann für das weitere Tätigwerden die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder die Kosten nach Maßgabe einer etwaig getroffenen Vergütungsvereinbarung an, die Ihnen im Rahmen der Erstberatung transparent dargelegt wurden.

Bitte beachten Sie, dass der Bundesfinanzhof als das oberste für Steuerfragen zuständige Gericht in Deutschland in mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen klargestellt hat, dass die Kosten eines Prozesses, der die Zahlung von Arbeitslohn, eine Kündigung oder das Fortbestehen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses betrifft, für den Arbeitnehmer grundsätzlich Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 EStG darstellen.

Einen ersten Kostenüberblick können Sie sich auch selbst über den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins verschaffen. Den Prozesskostenrechner finden Sie hier.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich im Rahmen des Mandats die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer und bemühe mich um eine Deckungszusage.

Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe

Sollten Sie aus wirtschaftlichen Gründen die Kosten für einen Anwalt nicht tragen können, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu beantragen. Ich erläutere Ihnen die Voraussetzungen und stelle Ihnen die erforderlichen Formulare zur Verfügung.

Laden Sie sich die Formulare "Beratungshilfe" und "Prozesskostenhilfe" herunter …

© 2019 Sebastian Merbach –
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
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