Soforthilfe

Wenn Sie schnelle unbürokratische Hilfe suchen, können Sie meine Erstberatung telefonisch oder online per Videokonferenz (geschützt durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) in Anspruch nehmen.

Sie bekommen während der Kanzleizeiten (Montag - Freitag / 8:30 Uhr - 19:00 Uhr) Ihre Fragen umgehend direkt am Telefon oder online beantwortet. Im Rahmen der Erstberatung wird Ihr Anliegen anhand Ihrer Schilderungen und der von Ihnen vorgelegten Unterlagen einer ersten anwaltlichen Bewertung unterzogen. Erfolgsaussichten, Kosten und Risiken eines weiteren Vorgehens werden in diesem Telefon- oder Online-Termin erörtert und meinerseits eine erste Einschätzung getroffen.

Sollten Sie mich nach dem Erstberatungsgespräch mit der Weiterverfolgung Ihrer Angelegenheit beauftragen, wird die angefallene Erstberatungsgebühr zu Ihren Gunsten auf meine weitere Tätigkeit angerechnet.

 

Sollten Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, bitte ich Sie, drei Verhaltensempfehlungen zu beachten.

Sollten Sie einen Aufhebungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, bitte ich Sie, diese drei Verhaltensempfehlungen zu beachten.

Antworten als Arbeitnehmer auf sich immer wieder stellende Fragen im Bereich Kündigung erhalten Sie hier in den "FAQs".

Sie erreichen mich telefonisch unter 09135 - 91 36 534 (ggf. Rückrufnachricht hinterlassen) oder per Email unter kontakt@merbach-arbeitsrecht.de.

Gerne können Sie anstatt einer telefonsichen Rechtsberatung auch einen  persönlichen Termin in der Kanzlei vereinbaren.

Um Sie kompetent beraten zu können, benötige ich ggf. einige Unterlagen von Ihnen. Welche dies in Ihrem Fall sind, besprechen wir telefonisch.

 

KURZARBEIT-RECHNER

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© 2019 Sebastian Merbach –
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
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